Schulvorstand

Informationen zur Arbeit des Schulvorstandes

Die Entscheidungen in der Schule werden von den Konferenzen, den Fachgruppe, dem Schulvorstand und der Schulleitung getroffen. Diese Gremien wir können bei der Erledigung der Aufgaben in der Schule gleichberechtigt nebeneinander. Sie haben unterschiedliche Zuständigkeitsbereiche die im Einzelnen durch das niedersächsische Schulgesetz (NSchG) geregelt ist sind.

Dem Schulvorstand obliegt die wichtige Aufgabe, die Arbeit der Schule mit dem Ziel der Qualitätsentwicklung zu gestalten. Die Entscheidungsbefugnisse des Schulvorstandes sind in §38a ABS.3 NSchG abschließend festgelegt.

Der Schulvorstand entscheidet u.a.

·       über den von der Schulleiterin den Schulleiter aufgestellten Plan über die Verwendung der Haushaltsmittel

·       die Zusammenarbeit mit anderen Schulen

·       Schulpartnerschaften

·       die Ausgestaltung der Stundentafel

·       Grundsätze für die Durchführung von Projektwochen, für die Werbung und das Sponsoring in der Schule und für die jährliche Überprüfung der Arbeit der Schule nach § 32 Absatz 3 NSchG

aus dem Schulgesetz: Die Arbeit des Schulvorstandes   (bitte anklicken)

Gleichstellungsbeauftragte: Frau Fehrensen

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