Schülervertreter

Schülerinnen und Schüler wirken in der Schule in vielen Gremien mit. Dazu gehören unter anderem der Schülerrat und der Schulvorstand.
Die Mitwirkung der Schülerinnen und Schüler erfolgt auf Klassenebene durch die Klassenschülerschaft (§ 73 NSchG) sowie durch die gewählten Klassensprecherinnen und Klassensprecher, auf Schulebene durch den Schülerrat (§ 74 NSchG) sowie durch Schülersprecherinnen und Schülersprecher.
Von den Schülervertretungen können alle schulischen Fragen erörtert werden. Sie sind zudem von der Schulleitung, dem Schulvorstand oder der zuständigen Konferenz vor grundsätzlichen Entscheidungen, vor allem über die Organisation der Schule und die Leistungsbewertung, zu hören. Schulleitungen und Lehrkräfte haben den Schülervertretungen die für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben erforderlichen Auskünfte zu erteilen (§ 80 NSchG).
Die Mitwirkung der Schülervertretungen begründet allerdings kein Recht auf Mitbestimmung, sondern beschränkt sich auf die Wahrnehmung von Erörterungs-, Anhörungs- und Informationsrechten. In die Entscheidungsprozesse der Schule sind die Schülerinnen und Schüler durch ihre für den Schul­vorstand und die Konferenzen gewählten Vertreterinnen und Vertreter eingebunden.“

unsere neuen Schülervertreter Jana Wilmes und Marie Thomas.