Ein ereignisreiches Jahr 2025 liegt hinter der Schülervertretung (SV) der Oberschule Twist. In den vergangenen Monaten hat die SV wieder zahlreiche Projekte umgesetzt und das Schulleben aktiv mitgestaltet. Beim SV-Tag trafen sich die Mitglieder der aktiven SV aus den Jahrgängen 9 und 10, um gemeinsam zu planen und eine neue Geschäftsordnung zu verabschieden, die die Arbeit der SV zukünftig regelt. Besonders erfolgreich war die Aufstellung eines Tampon- und Bindenautomaten auf einer der Mädchentoiletten. Gemeinsam mit dem Hausmeister installiert, wird der Automat nun von den Schülerinnen selbst nachgefüllt. Außerdem organisierten die Schüler*innen beim Elternsprechtag eine Waffelbackaktion, bei der sie Waffeln, Tee und Kaffee verkauften. Die Einnahmen kommen direkt der SV-Arbeit zugute. Kurz vor Weihnachten organisierte die SV eine Weihnachtsaktion, bei der von Schüler*innen geschriebene Weihnachtskarten verteilt wurden. Nach den Weihnachtsferien wird zudem der Quatschgarten wieder eröffnet und von engagierten Schüleraufsichten betreut.
Auch im Jahr 2026 plant die SV neue Projekte und Aktionen und freut sich auf alle, die mitmachen und das Schulleben an der Oberschule Twist mitgestalten möchten.
Schülerinnen und Schüler wirken in der Schule in vielen Gremien mit. Dazu gehören unter anderem der Schülerrat und der Schulvorstand. Die Mitwirkung der Schülerinnen und Schüler erfolgt auf Klassenebene durch die Klassenschülerschaft (§ 73 NSchG) sowie durch die gewählten Klassensprecherinnen und Klassensprecher, auf Schulebene durch den Schülerrat (§ 74 NSchG) sowie durch Schülersprecherinnen und Schülersprecher. Von den Schülervertretungen können alle schulischen Fragen erörtert werden. Sie sind zudem von der Schulleitung, dem Schulvorstand oder der zuständigen Konferenz vor grundsätzlichen Entscheidungen, vor allem über die Organisation der Schule und die Leistungsbewertung, zu hören. Schulleitungen und Lehrkräfte haben den Schülervertretungen die für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben erforderlichen Auskünfte zu erteilen (§ 80 NSchG). Die Mitwirkung der Schülervertretungen begründet allerdings kein Recht auf Mitbestimmung, sondern beschränkt sich auf die Wahrnehmung von Erörterungs-, Anhörungs- und Informationsrechten. In die Entscheidungsprozesse der Schule sind die Schülerinnen und Schüler durch ihre für den Schulvorstand und die Konferenzen gewählten Vertreterinnen und Vertreter eingebunden.“
unsere neuen Schülervertreter Jana Wilmes und Marie Thomas.









