Die OBS Twist – Schule
am See hat ab dem Schuljahr 22/23 in Jahrgang 8 elternfinanzierte Tablets als
Lernmittel eingeführt. Nach erfolgreicher Implementierung werden in den
folgenden Jahren alle Schüler ab dem 8. Jahrgang mit Tablets versorgt.
Sollten Fragen zum Thema Tabletklassen nicht durch diese FAQs beantwortet
werden, kontaktieren Sie uns gern: holger.behnen@oberschule-twist.de
Warum sollen Tablets
eingeführt werden?
Die Einführung von
Tablets als Lehr- und Lernmittel ist eine Reaktion auf den zunehmend digitalen
Arbeitsmarkt sowie die verstärkte Nutzung im privaten Bereich. Nur sehr wenige
Berufe kommen inzwischen ohne EDV-Kenntnisse aus, das Lernen an den weiterführenden
Schulen findet immer auch in digitalen Umgebungen statt. In diesem Zusammenhang
sehen wir es als unsere Aufgabe an, unsere Schüler*innen optimal auf die Herausforderungen
des (sich digitalisierenden) Arbeitsmarktes, den Anforderungen der
weiterführenden Schulen als auch den Risiken des privaten Gebrauchs
vorzubereiten.
Warum werden
die Tablets zum jetzigen Zeitpunkt eingeführt?
An der Oberschule
Twist – Schule am See war eine flächendeckende Arbeit mit Tablets in mehreren
Klassen zum früheren Zeitpunkt nicht möglich, da die Schule weder über ein
stabiles Netzwerk noch stabiles WLAN verfügte. Auch die Ausstattung in den
Klassenräumen mit funktionstüchtigen Beamern und Streamingmöglichkeitenh war
nicht in dem Maße vorhanden, wie es notwendig ist, um mit digitalen Endgeräten
zu arbeiten. Seit der ersten Planung zum Thema Tabletklassen im Jahr 2020
wurden die relevanten Voraussetzungen geschaffen, die eine Einführung zum
aktuellen Zeitpunkt möglich machen.
Warum ist der
Jahrgang 8 für die Einführung geeignet?
Hinter der
Einführung in den „mittleren“ Jahrgängen unserer Schule steckt ein
pädagogisches Konzept mit der Auffassung, dass jüngere Schüler*innen zuvor in
den Grundfertigkeiten gefestigt werden sollen und währenddessen behutsam mit
kurzen Bildschirmzeiten an das digitale Arbeiten herangeführt werden können.
Hierzu soll es in den Jahrgängen 5 & 6 „Digi-Stunden“ geben. Im Jahrgang 7
sind längere Bildschirmzeiten weniger problematisch und die Grundfertigkeiten
gelten als gefestigt, die Schulbildung wird praxis- und berufsorientierter. Dieser
Jahrgang dient damit als „Brücke“ zwischen der Phase des Ankommens und der
Profilbildung an unserer Schule im Rahmen der Schulzweigtrennung ab Jahrgang 8
ab dem Jahre 2023.
Welche Geräte
müssen angeschafft werden?
Damit wir die Geräte
sinnvoll einführen und im Unterricht handhaben können, benötigen wir
einheitliche Geräte für alle Schüler*innen und Lehrkräfte. Eine Arbeitsgruppe
hat umfassend verschiedene Hersteller und Gerätetypen verglichen. Die
Entscheidung ist auf iPads des Herstellers Apple gefallen mit der
Verwaltungssoftware JAMF-School. Diese Kombination besteht auch bei den aktuell
eingeführten Lehrertablets.
Die Mindestvoraussetzungen für ein Tablet sind: iOS-Betriebssystem, mind 32GB
Speicher, Akkulaufzeit sollte 7 Stunden betragen, das iPad sollte mind.
Generation 6 (2018) sein. Und das Wichtigste: Das Gerät muss
DEP-Fähig (MDM) sein. Wir empfehlen den Kauf über die GfdB. Der
Bestellzeitraum für eine Sammelbestellung (organisiert durch die Oberschule
Twist) wird zeitnah vor Beginn bekanntgegeben.
Was sind die
Gründe für diese Entscheidung?
Ein Tablet ist
deutlich leichter zu transportieren als ein Laptop, hat einen sehr geringen
Stromverbrauch, ist schneller hochgefahren und ist kostengünstiger. Tablets
müssen folgende Anforderungen erfüllen:
Ø es liegen
zahlreiche für den Unterricht entwickelte Apps vor
Ø die Geräte
müssen langlebig sein, sodass die Anschaffung nachhaltig ist und bei sorgsamem
Umgang mit einer Nutzungsdauer bis zum Ende der zehnten Klasse mindestens zu
rechnen ist
Ø Apps müssen
einfach und zuverlässig installiert werden können
Ø einfache und
intuitive Steuerung der Geräte muss möglich sein
Ø das
Betriebssystem muss stabil und zuverlässig sein
Ø das
Betriebssystem muss bei den vorliegenden Geräten einheitlich aufgebaut sein
Ø möglichst
datensparsamer Einsatz ist zu berücksichtigen
Ø Eine
langfristige Versorgung der Geräte mit Sicherheitsupdates durch den Hersteller
sollte vorhanden sein
Ø die
Akkulaufzeit muss auch für Ganztage an der Oberschule Twist ausreichend sein
(Akkulaufzeit von mindestens 7,5 Stunden bei unterrichtlicher Nutzung)
Ø die Verwaltung
der Geräte muss den Empfehlungen des Erlasses des NLQ vom 02.11.2020 folgen
Ø zuverlässiger
Wechsel zwischen „Schulmodus“ und „Zu Hause-Modus“ muss möglich sein
Nach intensiver Recherche und Erfahrungen anderer Schulen erfüllen iPads diese
Anforderungen am besten und stellen einen sinnvollen Kompromiss zwischen
moderaten Kosten und hoher Funktionalität, Stabilität und Langlebigkeit dar.
Muss es ein iPad sein oder kann ich auch ein anderes Tablet verwenden?
Es ist von schulischer
Seite erforderlich, ein einheitliches System zu verwenden, damit wir den
Schüler*innen verlässlich bei der Bedienung ihres Gerätes helfen können und die
Geräte im Unterricht zentral ansteuern können. Daher können leider keine
anderen als das ausgewählte Gerät zugelassen werden.
Wie ist die
Anschaffung geregelt?
Wir empfehlen
dringend, dass die Tablets über die Gesellschaft für digitale Bildung (GfdB)
beschafft werden. Dieses ist empfohlen, weil die Geräte über die Schule
verwaltet werden müssen. Die Beschaffung über die GfdB gewährleistet, dass die
Tablets beim Kauf registriert werden und damit sofort bereit sind für den
Einsatz im Unterricht.
Die Kosten werden für den Sofortkauf über die GfdB je nach gewählter
Ausstattung und Zubehör ab ca. 500,-€ inkl. Tatstatur und Schutzhülle betragen.
Alternativ bietet die GfdB Finanzierungsmodelle mit einer Laufzeit von bis zu
36 Monaten an. Die Kosten betragen dabei je nach gewählter Ausstattung und
Zubehör ab 15€/ mtl..
Ab wann kann ich das
Gerät über die GfdB beschaffen?
Die Öffnung des
Bestellprozesses ist ab sofort vorgesehen. Die Zugangsdaten befinden sich in
der Mail.
Müssen nicht
auch noch Taschenrechner und elektronische Wörterbücher angeschafft werden?
Die Einführung von
einheitlich verwalteten Tablets soll die Anschaffung von Taschenrechnern und
elektronischen Wörterbüchern ersetzen. Die Kosten für die Anschaffung dieser
Geräte soll durch die Einführung der Tablets entfallen.
Welches
Bearbeitungsprogramm wird genutzt?
Alle Schüler*innen
bekommen in naher Zukunft einen Account für Microsoft365 (früher Office365) mit
mehreren Zugängen. Dieses wird auch auf den Tablets genutzt. Geplant ist die
verstärkte Arbeit in Clouds unter Einhaltung des Datenschutzes.
Sollte ich eine Versicherung abschließen?
Wir empfehlen diese Entscheidung gründlich zu überlegen. Die übliche
Herstellergarantie deckt nicht alle Schäden ab, die passieren können.
Was ist genau durch
die Versicherung bei der GfdB abgedeckt?
Informieren Sie sich
bitte hierüber direkt bei der GfdB (https://www.gfdb.de/absicherung).
Ich habe ein Tablet über die GfdB gekauft. Was ist bei Beschädigung oder
Verlust zu tun?
Sollten Reparaturen
nötig sein, regelt die GfdB den Schadensfall und die Reparatur des Gerätes. Wir
von der Oberschule Twist können ihnen bei Fragen behilflich sein. Viele
Schadensfälle werden durch die Versicherung abgedeckt.
Kann ich das iPad auch
wo anders kaufen?
Ja, das können Sie.
Bitte beachten Sie, dass das Gerät von der Schule verwaltet werden muss. Dazu
muss es in die Verwaltungssoftware der Schule aufgenommen werden, wozu das
Gerät DEP-fähig sein muss. Beachten Sie hierzu bitte unbedingt die Angaben zur
folgenden Frage:
Ich habe
bereits ein iPad. Kann ich dies auch verwenden?
Voraussetzung für die
Nutzung eines eigenen Gerätes ist, dass es in unsere Geräteverwaltung
eingepflegt wird. Dies ist grundsätzlich bei selbst angeschafften iPads
möglich, bedarf aber einer genauen Abstimmung mit der GfdB. Bei diesem Prozess
unterstützen wir Sie gerne, um eine Doppelbeschaffung zu verhindern. Außerdem
muss das iPad für das Einpflegen in die
Verwaltungssoftware auf Werkseinstellungen zurückgesetzt werden. Entsprechend
sollten vorher alle Dateien auf einem anderen Gerät oder einem selbstgewählten
Clouddienst gesichert werden. Da dieser Vorgang mit einigem Aufwand verbunden
ist, werden hierfür einmalig Kosten in Höhe von 34,90€ plus Porto anfallen. Das
Einpflegen übernimmt die GfdB.
Warum müssen die iPads
von der Schule verwaltet werden?
Die Verwaltung über
die Schule macht es möglich, dass die iPads immer mit den passenden Updates und
Apps für den Unterricht versorgt werden. Darüber hinaus haben Lehrkräfte über
die Verwaltung die Möglichkeit, dass die iPads in einen Prüfungsmodus versetzt
werden können, z. B. beim Einsatz in Klassenarbeiten oder anderen
Prüfungssituationen.
Gibt es
Fördermöglichkeiten für Härtefälle?
Setzen Sie sich bitte
mit uns in Verbindung. Wir haben einen geringen Bestand an Leih-iPads, den wir
für Härtefälle reserviert haben. Holger.behnen@oberschule-twist.de
Welche Förderungen
gibt es?
Durch das zwingend
erforderliche Homeschooling während der Corona-Pandemie übernimmt das Jobcenter
aktuell bei anspruchsberechtigten Familien teilweise die Anschaffungskosten.
Setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung!
Wie wird das
Tablet im Unterricht eingesetzt?
Das Tablet wird die
herkömmlichen Lernmittel wie Hefte, Bücher und die Tafel nicht vollständig
ersetzen, sondern soll dann als sinnvolle Ergänzung eingesetzt werden, wenn es
zur inhaltlichen Vertiefung, Veranschaulichung und Vereinfachung von
Arbeitsprozessen dient. Es werden weiterhin auch Schulbücher zur Verfügung
stehen, bis die Umstellung auf digitale Schulbücher (BiBox) und Mappenführung
genügend erprobt wurde. Die Klassenräume werden in den entsprechenden
Jahrgangsbereichen für digitales Lernen zeitgemäß ausgebaut.
Welche
Vorteile hat tabletgestützter Unterricht?
In der Forschung und auch seitens des Niedersächsischen Kultusministeriums
besteht die Überzeugung, dass digitales Lernen vier zentrale und
zukunftsweisende Kompetenzen besonders fördert: Kommunikation, Kreativität,
Kollaboration und kritisches Denken. Oder anders gesagt: Die Fähigkeit, sich im
Austausch mit anderen kritisch und zielgerichtet über neue Ideen zu
verständigen. Diese Kompetenzen zu stärken und optimal zu fördern ist unserer
Schule besonders wichtig.
Werden
Vorgaben zum Datenschutz eingehalten?
Natürlich ist
vorgesehen, die Einwilligung der Eltern einzuholen bzgl. des Datenschutzes und
entsprechend alle relevanten Informationen dazu mitzuteilen. Für die Verwaltung
der Geräte werden gemäß DS-GVO Verträge zur Auftragsdatenverarbeitung
geschlossen. Wir beachten die Eckpunkte für einen datenschutzkonformen Einsatz
von Tablets im Schulunterricht der regionalen Landesämter für Schule und
Bildung (RLSB). Siehe: https://datenschutz.nibis.de/2018/11/09/eckpunkte-fuer-einen-datenschutzkonformen-einsatz-von-tablets-im-schulunterricht/
Unser
Datenschutzbeauftragter Herr Luttermann ist zudem Mitglied der Arbeitsgruppe.
Hat die Schule
Zugriff über die Verwaltung auf meine privaten Daten?
Nein. Eine
Steuerung des Gerätes werden wir außerdem nur übernehmen, wenn sich das Gerät
bei uns in der Schule befindet. Wenn Sie das Gerät zu Hause benutzen, findet
eine Steuerung von Seiten der Schule nicht statt. Die Steuerung findet nur im
schuleigenen Netz (WLAN) statt.
Wie lange ist
die Arbeit mit den Tablets vorgesehen?
Die angeschafften
Tablets sollen für die gesamte Dauer des Schulbesuches genutzt werden.
Wie sind die
Kosten für die digitalen Schulbücher? Müssen dann die gebundene und die
digitale Version gekauft werden?
Viele digitale
Lehrwerke sind bereits angeschafft und werden genutzt. Ein kompletter Umstieg
ist in Sicht und wird zeitnah umgesetzt. Der Ersatz von gedruckten Schulbüchern
durch digitale Schulbücher soll nur dann umgesetzt werden, wenn die digitalen
Schulbücher eine deutlich günstigere Alternative sind als die gedruckten
Bücher. Zudem muss sichergestellt werden, dass aus pädagogischer und
didaktischer Sicht keine Nachteile entstehen. Dieses prüfen wir regelmäßig und
halten Sie diesbezüglich auf dem Laufenden
Wenn ich am
Sofortkauf und Ratenkauf nicht teilnehme, weil ich meine Bankverbindung niemals
im Internet präsentiere, was dann?
Kontaktieren sie bitte
direkt die GfdB. Sie spricht mit Ihnen eine Lösung ab.
Welche funktionellen
Einschränkungen wird es auf den iPads geben?
Der Zugriff auf die
Geräte erfolgt nur in der Schule! Dabei geht es um das Einstellen verschiedener
Betriebsarten im Unterricht und bei Klassenarbeiten. Bestimmte Funktionen, wie
z. B. der WLAN-Empfang oder das Aufrufen bestimmter Apps können somit
unterbunden werden. Zu Hause kann das Gerät frei benutzt werden.
Was bedeutet
DEP-Registrierungsnummer?
Die
DEP-Registrierungsnummer ist notwendig, damit wir die Tablets in unserer
Verwaltung (MDM) einpflegen können, um die Tablets in der Schule steuern zu können.
Daher ist es unbedingt notwendig, dass sie beim Kauf darauf achten, dass die
Geräte DEP-fähig sind. Wir helfen Ihnen hierbei gern! Sprechen Sie uns gern vor
einem Kauf an! Die Geräte, die bei der GfdB gekauft werden, sind in jedem Fall
DEP-fähig und werden automatisch in unsere Verwaltung eingepflegt.
Reicht die 32GB-Version
für den Schulalltag aus?
Ja, von schulischer
Seite aus ist die Version mit 32GB Festplattenspeicher ausreichend.
Wie wird
sichergestellt, dass alle Lehrkräfte mit dem Umgang der Tablets geschult
werden?
Die Lehrkräfte nehmen
bereits an Fortbildungen teil. Zudem finden regelmäßige interne Weiterbildungen
statt. Viele Lehrkräfte sind mit der Arbeit mit den Geräten bereits sehr vertraut.
Welches
Zubehör muss angeschafft werden?
Wir möchten die Kosten
geringhalten. Daher setzen wir kein weiteres Zubehör neben Schutzhülle und
Tastatur voraus. Prüfen sie bitte ihre Versicherungsbedingungen, falls Sie auf
das Versicherungsangebot der GfdB verzichten und stattdessen die eigene
Hausratversicherungspolice/ Glasbruch in Anspruch nehmen möchten, da diese
teilweise eine Schutzhülle voraussetzen, damit Versicherungsschutz besteht.
Was passiert mit dem
Tablet, wenn ich die Schule irgendwann verlasse?
Es bleibt ihr privates
Eigentum. Wir entfernen das Gerät aus unserer Verwaltung und Sie können das
Gerät weiter frei nutzen.
Gibt es Folgekosten nach der Anschaffung? Welche Folgekosten kommen noch
für Apps dazu?
Bisher sind keine
kostenpflichtigen Apps vorgesehen. Wir prüfen regelmäßig, ob Anschaffungen sich
durch kostenlose Apps ersetzen lassen, wenn dies die kostengünstigere
Alternative darstellt und sinnvoll umgesetzt werden kann.
Für weitere
Fragen/Rückmeldungen kontaktieren Sie uns bitte telefonisch oder über obige
Mailadresse.
Mit besten Grüßen
Roswitha Rengers Holger Behnen
Schulleiterin Medienbeauftragter