Allgemeine FAQs zu Tabletklassen an der OBS Twist (Stand 14.08.2023)

 

Die OBS Twist – Schule am See hat ab dem Schuljahr 22/23 in Jahrgang 8 elternfinanzierte Tablets als Lernmittel eingeführt. Nach erfolgreicher Implementierung werden in den folgenden Jahren alle Schüler ab dem 8. Jahrgang mit Tablets versorgt.


Sollten Fragen zum Thema Tabletklassen nicht durch diese FAQs beantwortet werden, kontaktieren Sie uns gern: holger.behnen@oberschule-twist.de

Warum sollen Tablets eingeführt werden?

Die Einführung von Tablets als Lehr- und Lernmittel ist eine Reaktion auf den zunehmend digitalen Arbeitsmarkt sowie die verstärkte Nutzung im privaten Bereich. Nur sehr wenige Berufe kommen inzwischen ohne EDV-Kenntnisse aus, das Lernen an den weiterführenden Schulen findet immer auch in digitalen Umgebungen statt. In diesem Zusammenhang sehen wir es als unsere Aufgabe an, unsere Schüler*innen optimal auf die Herausforderungen des (sich digitalisierenden) Arbeitsmarktes, den Anforderungen der weiterführenden Schulen als auch den Risiken des privaten Gebrauchs vorzubereiten.

Warum werden die Tablets zum jetzigen Zeitpunkt eingeführt?

An der Oberschule Twist – Schule am See war eine flächendeckende Arbeit mit Tablets in mehreren Klassen zum früheren Zeitpunkt nicht möglich, da die Schule weder über ein stabiles Netzwerk noch stabiles WLAN verfügte. Auch die Ausstattung in den Klassenräumen mit funktionstüchtigen Beamern und Streamingmöglichkeitenh war nicht in dem Maße vorhanden, wie es notwendig ist, um mit digitalen Endgeräten zu arbeiten. Seit der ersten Planung zum Thema Tabletklassen im Jahr 2020 wurden die relevanten Voraussetzungen geschaffen, die eine Einführung zum aktuellen Zeitpunkt möglich machen.

Warum ist der Jahrgang 8 für die Einführung geeignet?

Hinter der Einführung in den „mittleren“ Jahrgängen unserer Schule steckt ein pädagogisches Konzept mit der Auffassung, dass jüngere Schüler*innen zuvor in den Grundfertigkeiten gefestigt werden sollen und währenddessen behutsam mit kurzen Bildschirmzeiten an das digitale Arbeiten herangeführt werden können. Hierzu soll es in den Jahrgängen 5 & 6 „Digi-Stunden“ geben. Im Jahrgang 7 sind längere Bildschirmzeiten weniger problematisch und die Grundfertigkeiten gelten als gefestigt, die Schulbildung wird praxis- und berufsorientierter. Dieser Jahrgang dient damit als „Brücke“ zwischen der Phase des Ankommens und der Profilbildung an unserer Schule im Rahmen der Schulzweigtrennung ab Jahrgang 8 ab dem Jahre 2023.

 

Welche Geräte müssen angeschafft werden?

Damit wir die Geräte sinnvoll einführen und im Unterricht handhaben können, benötigen wir einheitliche Geräte für alle Schüler*innen und Lehrkräfte. Eine Arbeitsgruppe hat umfassend verschiedene Hersteller und Gerätetypen verglichen. Die Entscheidung ist auf iPads des Herstellers Apple gefallen mit der Verwaltungssoftware JAMF-School. Diese Kombination besteht auch bei den aktuell eingeführten Lehrertablets.
Die Mindestvoraussetzungen für ein Tablet sind: iOS-Betriebssystem, mind 32GB Speicher, Akkulaufzeit sollte 7 Stunden betragen, das iPad sollte mind. Generation 6 (2018) sein. Und das Wichtigste: Das Gerät muss DEP-Fähig (MDM) sein. Wir empfehlen den Kauf über die GfdB. Der Bestellzeitraum für eine Sammelbestellung (organisiert durch die Oberschule Twist) wird zeitnah vor Beginn bekanntgegeben.

Was sind die Gründe für diese Entscheidung?

Ein Tablet ist deutlich leichter zu transportieren als ein Laptop, hat einen sehr geringen Stromverbrauch, ist schneller hochgefahren und ist kostengünstiger. Tablets müssen folgende Anforderungen erfüllen:

Ø  es liegen zahlreiche für den Unterricht entwickelte Apps vor

Ø  die Geräte müssen langlebig sein, sodass die Anschaffung nachhaltig ist und bei sorgsamem Umgang mit einer Nutzungsdauer bis zum Ende der zehnten Klasse mindestens zu rechnen ist

Ø  Apps müssen einfach und zuverlässig installiert werden können

Ø  einfache und intuitive Steuerung der Geräte muss möglich sein

Ø  das Betriebssystem muss stabil und zuverlässig sein

Ø  das Betriebssystem muss bei den vorliegenden Geräten einheitlich aufgebaut sein

Ø  möglichst datensparsamer Einsatz ist zu berücksichtigen

Ø  Eine langfristige Versorgung der Geräte mit Sicherheitsupdates durch den Hersteller sollte vorhanden sein

Ø  die Akkulaufzeit muss auch für Ganztage an der Oberschule Twist ausreichend sein (Akkulaufzeit von mindestens 7,5 Stunden bei unterrichtlicher Nutzung)

Ø  die Verwaltung der Geräte muss den Empfehlungen des Erlasses des NLQ vom 02.11.2020 folgen

Ø  zuverlässiger Wechsel zwischen „Schulmodus“ und „Zu Hause-Modus“ muss möglich sein


Nach intensiver Recherche und Erfahrungen anderer Schulen erfüllen iPads diese Anforderungen am besten und stellen einen sinnvollen Kompromiss zwischen moderaten Kosten und hoher Funktionalität, Stabilität und Langlebigkeit dar.


Muss es ein iPad sein oder kann ich auch ein anderes Tablet verwenden?

Es ist von schulischer Seite erforderlich, ein einheitliches System zu verwenden, damit wir den Schüler*innen verlässlich bei der Bedienung ihres Gerätes helfen können und die Geräte im Unterricht zentral ansteuern können. Daher können leider keine anderen als das ausgewählte Gerät zugelassen werden.

Wie ist die Anschaffung geregelt?

Wir empfehlen dringend, dass die Tablets über die Gesellschaft für digitale Bildung (GfdB) beschafft werden. Dieses ist empfohlen, weil die Geräte über die Schule verwaltet werden müssen. Die Beschaffung über die GfdB gewährleistet, dass die Tablets beim Kauf registriert werden und damit sofort bereit sind für den Einsatz im Unterricht.
Die Kosten werden für den Sofortkauf über die GfdB je nach gewählter Ausstattung und Zubehör ab ca. 500,-€ inkl. Tatstatur und Schutzhülle betragen. Alternativ bietet die GfdB Finanzierungsmodelle mit einer Laufzeit von bis zu 36 Monaten an. Die Kosten betragen dabei je nach gewählter Ausstattung und Zubehör ab 15€/ mtl..

Ab wann kann ich das Gerät über die GfdB beschaffen?

Die Öffnung des Bestellprozesses ist ab sofort vorgesehen. Die Zugangsdaten befinden sich in der Mail.

Müssen nicht auch noch Taschenrechner und elektronische Wörterbücher angeschafft werden?

Die Einführung von einheitlich verwalteten Tablets soll die Anschaffung von Taschenrechnern und elektronischen Wörterbüchern ersetzen. Die Kosten für die Anschaffung dieser Geräte soll durch die Einführung der Tablets entfallen.

Welches Bearbeitungsprogramm wird genutzt?

Alle Schüler*innen bekommen in naher Zukunft einen Account für Microsoft365 (früher Office365) mit mehreren Zugängen. Dieses wird auch auf den Tablets genutzt. Geplant ist die verstärkte Arbeit in Clouds unter Einhaltung des Datenschutzes.


Sollte ich eine Versicherung abschließen?


Wir empfehlen diese Entscheidung gründlich zu überlegen. Die übliche Herstellergarantie deckt nicht alle Schäden ab, die passieren können.

Was ist genau durch die Versicherung bei der GfdB abgedeckt?

Informieren Sie sich bitte hierüber direkt bei der GfdB (https://www.gfdb.de/absicherung).

 

 


Ich habe ein Tablet über die GfdB gekauft. Was ist bei Beschädigung oder Verlust zu tun?

Sollten Reparaturen nötig sein, regelt die GfdB den Schadensfall und die Reparatur des Gerätes. Wir von der Oberschule Twist können ihnen bei Fragen behilflich sein. Viele Schadensfälle werden durch die Versicherung abgedeckt.

Kann ich das iPad auch wo anders kaufen?

Ja, das können Sie. Bitte beachten Sie, dass das Gerät von der Schule verwaltet werden muss. Dazu muss es in die Verwaltungssoftware der Schule aufgenommen werden, wozu das Gerät DEP-fähig sein muss. Beachten Sie hierzu bitte unbedingt die Angaben zur folgenden Frage:

Ich habe bereits ein iPad. Kann ich dies auch verwenden?

Voraussetzung für die Nutzung eines eigenen Gerätes ist, dass es in unsere Geräteverwaltung eingepflegt wird. Dies ist grundsätzlich bei selbst angeschafften iPads möglich, bedarf aber einer genauen Abstimmung mit der GfdB. Bei diesem Prozess unterstützen wir Sie gerne, um eine Doppelbeschaffung zu verhindern. Außerdem muss das iPad für das Einpflegen in die
Verwaltungssoftware auf Werkseinstellungen zurückgesetzt werden. Entsprechend sollten vorher alle Dateien auf einem anderen Gerät oder einem selbstgewählten Clouddienst gesichert werden. Da dieser Vorgang mit einigem Aufwand verbunden ist, werden hierfür einmalig Kosten in Höhe von 34,90€ plus Porto anfallen. Das Einpflegen übernimmt die GfdB.

Warum müssen die iPads von der Schule verwaltet werden?

Die Verwaltung über die Schule macht es möglich, dass die iPads immer mit den passenden Updates und Apps für den Unterricht versorgt werden. Darüber hinaus haben Lehrkräfte über die Verwaltung die Möglichkeit, dass die iPads in einen Prüfungsmodus versetzt werden können, z. B. beim Einsatz in Klassenarbeiten oder anderen Prüfungssituationen.

Gibt es Fördermöglichkeiten für Härtefälle?

Setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung. Wir haben einen geringen Bestand an Leih-iPads, den wir für Härtefälle reserviert haben. Holger.behnen@oberschule-twist.de

Welche Förderungen gibt es?

Durch das zwingend erforderliche Homeschooling während der Corona-Pandemie übernimmt das Jobcenter aktuell bei anspruchsberechtigten Familien teilweise die Anschaffungskosten. Setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung!

Wie wird das Tablet im Unterricht eingesetzt?

Das Tablet wird die herkömmlichen Lernmittel wie Hefte, Bücher und die Tafel nicht vollständig ersetzen, sondern soll dann als sinnvolle Ergänzung eingesetzt werden, wenn es zur inhaltlichen Vertiefung, Veranschaulichung und Vereinfachung von Arbeitsprozessen dient. Es werden weiterhin auch Schulbücher zur Verfügung stehen, bis die Umstellung auf digitale Schulbücher (BiBox) und Mappenführung genügend erprobt wurde. Die Klassenräume werden in den entsprechenden Jahrgangsbereichen für digitales Lernen zeitgemäß ausgebaut.

Welche Vorteile hat tabletgestützter Unterricht?


In der Forschung und auch seitens des Niedersächsischen Kultusministeriums besteht die Überzeugung, dass digitales Lernen vier zentrale und zukunftsweisende Kompetenzen besonders fördert: Kommunikation, Kreativität, Kollaboration und kritisches Denken. Oder anders gesagt: Die Fähigkeit, sich im Austausch mit anderen kritisch und zielgerichtet über neue Ideen zu verständigen. Diese Kompetenzen zu stärken und optimal zu fördern ist unserer Schule besonders wichtig.

Werden Vorgaben zum Datenschutz eingehalten?

Natürlich ist vorgesehen, die Einwilligung der Eltern einzuholen bzgl. des Datenschutzes und entsprechend alle relevanten Informationen dazu mitzuteilen. Für die Verwaltung der Geräte werden gemäß DS-GVO Verträge zur Auftragsdatenverarbeitung geschlossen. Wir beachten die Eckpunkte für einen datenschutzkonformen Einsatz von Tablets im Schulunterricht der regionalen Landesämter für Schule und Bildung (RLSB). Siehe: https://datenschutz.nibis.de/2018/11/09/eckpunkte-fuer-einen-datenschutzkonformen-einsatz-von-tablets-im-schulunterricht/

Unser Datenschutzbeauftragter Herr Luttermann ist zudem Mitglied der Arbeitsgruppe.

Hat die Schule Zugriff über die Verwaltung auf meine privaten Daten?

Nein. Eine Steuerung des Gerätes werden wir außerdem nur übernehmen, wenn sich das Gerät bei uns in der Schule befindet. Wenn Sie das Gerät zu Hause benutzen, findet eine Steuerung von Seiten der Schule nicht statt. Die Steuerung findet nur im schuleigenen Netz (WLAN) statt.

Wie lange ist die Arbeit mit den Tablets vorgesehen?

Die angeschafften Tablets sollen für die gesamte Dauer des Schulbesuches genutzt werden.

Wie sind die Kosten für die digitalen Schulbücher? Müssen dann die gebundene und die digitale Version gekauft werden?

Viele digitale Lehrwerke sind bereits angeschafft und werden genutzt. Ein kompletter Umstieg ist in Sicht und wird zeitnah umgesetzt. Der Ersatz von gedruckten Schulbüchern durch digitale Schulbücher soll nur dann umgesetzt werden, wenn die digitalen Schulbücher eine deutlich günstigere Alternative sind als die gedruckten Bücher. Zudem muss sichergestellt werden, dass aus pädagogischer und didaktischer Sicht keine Nachteile entstehen. Dieses prüfen wir regelmäßig und halten Sie diesbezüglich auf dem Laufenden

 

Wenn ich am Sofortkauf und Ratenkauf nicht teilnehme, weil ich meine Bankverbindung niemals im Internet präsentiere, was dann?

Kontaktieren sie bitte direkt die GfdB. Sie spricht mit Ihnen eine Lösung ab.

Welche funktionellen Einschränkungen wird es auf den iPads geben?

Der Zugriff auf die Geräte erfolgt nur in der Schule! Dabei geht es um das Einstellen verschiedener Betriebsarten im Unterricht und bei Klassenarbeiten. Bestimmte Funktionen, wie z. B. der WLAN-Empfang oder das Aufrufen bestimmter Apps können somit unterbunden werden. Zu Hause kann das Gerät frei benutzt werden.

Was bedeutet DEP-Registrierungsnummer?

Die DEP-Registrierungsnummer ist notwendig, damit wir die Tablets in unserer Verwaltung (MDM) einpflegen können, um die Tablets in der Schule steuern zu können. Daher ist es unbedingt notwendig, dass sie beim Kauf darauf achten, dass die Geräte DEP-fähig sind. Wir helfen Ihnen hierbei gern! Sprechen Sie uns gern vor einem Kauf an! Die Geräte, die bei der GfdB gekauft werden, sind in jedem Fall DEP-fähig und werden automatisch in unsere Verwaltung eingepflegt.

Reicht die 32GB-Version für den Schulalltag aus?

Ja, von schulischer Seite aus ist die Version mit 32GB Festplattenspeicher ausreichend.

Wie wird sichergestellt, dass alle Lehrkräfte mit dem Umgang der Tablets geschult werden?

Die Lehrkräfte nehmen bereits an Fortbildungen teil. Zudem finden regelmäßige interne Weiterbildungen statt. Viele Lehrkräfte sind mit der Arbeit mit den Geräten bereits sehr vertraut.

Welches Zubehör muss angeschafft werden?

Wir möchten die Kosten geringhalten. Daher setzen wir kein weiteres Zubehör neben Schutzhülle und Tastatur voraus. Prüfen sie bitte ihre Versicherungsbedingungen, falls Sie auf das Versicherungsangebot der GfdB verzichten und stattdessen die eigene Hausratversicherungspolice/ Glasbruch in Anspruch nehmen möchten, da diese teilweise eine Schutzhülle voraussetzen, damit Versicherungsschutz besteht.

Was passiert mit dem Tablet, wenn ich die Schule irgendwann verlasse?

Es bleibt ihr privates Eigentum. Wir entfernen das Gerät aus unserer Verwaltung und Sie können das Gerät weiter frei nutzen.

 


Gibt es Folgekosten nach der Anschaffung? Welche Folgekosten kommen noch für Apps dazu?

Bisher sind keine kostenpflichtigen Apps vorgesehen. Wir prüfen regelmäßig, ob Anschaffungen sich durch kostenlose Apps ersetzen lassen, wenn dies die kostengünstigere Alternative darstellt und sinnvoll umgesetzt werden kann.

Für weitere Fragen/Rückmeldungen kontaktieren Sie uns bitte telefonisch oder über obige Mailadresse.

 

Mit besten Grüßen

Roswitha Rengers                  Holger Behnen

Schulleiterin                           Medienbeauftragter